Stand: März 2026 · XpertPulse GmbH
Anbieter: XpertPulse GmbH, Talstr. 42/2, 71563 Affalterbach
Handelsregister: HRB 798089, Amtsgericht Stuttgart
Umsatzsteuer-IdNr.: DE403841776
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der SaaS-Software LohnPulse, die von der XpertPulse GmbH (nachfolgend „Anbieter") betrieben wird. LohnPulse ist eine Software zur digitalen Lohnvorverarbeitung — d. h. zur strukturierten Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung von Lohndaten an Steuerberatungskanzleien. LohnPulse führt keine Lohnabrechnung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durch und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Diese AGB gelten für alle Nutzer der Software, insbesondere für Unternehmen als Arbeitgeber sowie für Steuerberatungskanzleien und deren Mitarbeiter. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Anbieter strebt eine jährliche Verfügbarkeit der Software von 99,5 % an. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Nutzer mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Wartungsfenster sind auf maximal 4 Stunden begrenzt und werden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt.
Bei unmittelbaren Sicherheitsbedrohungen oder kritischen Systemfehlern kann der Anbieter ohne vorherige Ankündigung Notfallwartungen durchführen. Der Anbieter informiert die Nutzer in diesem Fall schnellstmöglich über Art und Dauer der Unterbrechung.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern der vertragliche Grundleistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Für die Nutzung von LohnPulse gelten folgende Konditionen:
Der Vertrag für Unternehmen hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
Bei Wahl der jährlichen Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt von 10 % auf das Jahresentgelt.
Die monatliche Abrechnung basiert auf der tatsächlich aktiven Mitarbeiteranzahl zum Abrechnungsstichtag. Überschreitet die tatsächliche Mitarbeiterzahl die gebuchte Anzahl, wird die Differenz automatisch zum nächsten Abrechnungszeitpunkt angepasst und nachberechnet.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise maximal einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Preisanpassungen werden dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt.
Übersteigt eine Preiserhöhung 10 % des bisher geltenden Entgelts, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von LohnPulse im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein. Die Nutzung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verkaufen, weiterzulizenzieren, als White-Label-Produkt anzubieten oder in sonstiger Weise Dritten zur entgeltlichen Weiternutzung zu überlassen.
Übermittelt der Nutzer dem Anbieter Feedback, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Ideen zur Software, räumt der Nutzer dem Anbieter daran ein unbeschränktes, weltweites, unentgeltliches und unwiderrufliches Nutzungsrecht ein.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Anbieter empfiehlt die Verwendung starker Passwörter mit mindestens 12 Zeichen sowie die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
Unbefugte Zugriffsversuche oder der Verdacht einer Kompromittierung von Zugangsdaten sind dem Anbieter unverzüglich unter support@xpertpulse.de zu melden.
Der Nutzer stellt sicher, dass die in LohnPulse eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf unrichtige oder unvollständige Eingaben des Nutzers zurückzuführen sind.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Ablauf des Vertrages zu exportieren und lokal zu sichern. Hinweise auf den Exportmechanismus und das Exportfenster finden sich in § 7 dieser AGB.
Soweit der Nutzer in LohnPulse personenbezogene Daten von Mitarbeitern verarbeitet, handelt er als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung ergeben sich aus § 11 dieser AGB.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Nutzer 30 Tage Zeit, seine Daten über die in der Software integrierten Exportfunktionen herunterzuladen.
Nach Ablauf des Exportfensters werden alle nutzerbezogenen Daten unwiderruflich und vollständig aus den Systemen des Anbieters gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (insbesondere steuerrechtliche und handelsrechtliche Aufzeichnungspflichten), werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für:
Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Nutzer im laufenden Vertragsjahr gezahlte Jahresentgelt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für:
Der Anbieter setzt für den Betrieb der Software derzeit folgenden Unterauftragnehmer ein:
Der Anbieter informiert den Nutzer über geplante Änderungen beim Einsatz von Unterauftragnehmern mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Der Nutzer kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung Widerspruch einlegen. Bei berechtigtem Widerspruch hat der Nutzer das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn:
Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn:
Diese Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Nutzer und erfüllen die Anforderungen des Art. 28 DSGVO. Der Nutzer ist Verantwortlicher, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.
Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere:
Der Nutzer hat das Recht, die Einhaltung der Datenschutzanforderungen durch den Anbieter einmal pro Jahr zu auditieren oder durch einen von beiden Seiten anerkannten Dritten auditieren zu lassen. Audits sind mit angemessenem Vorlauf (mindestens 4 Wochen) anzukündigen und dürfen den laufenden Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Anbieter meldet dem Nutzer Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls, um dem Nutzer die Erfüllung seiner eigenen Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen zu ermöglichen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.