Neu in LohnPulse · Compliance
Feiertagslohn, der nicht mehr vergessen wird
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen geplanten Arbeitstag, steht dem Stundenlöhner der Lohn dafür zu (§ 2 EntgFG). LohnPulse leitet diese Stunden jetzt automatisch aus dem Arbeitsplan ab, zahlt sie korrekt aus und macht sie überall sichtbar — vorläufig vor dem Lohnlauf, endgültig danach.
Der stille Fehler im Stundenlohn
In der Praxis wurde der Feiertagslohn bei Stundenlöhnern oft schlicht vergessen: keine Stunden gestempelt, also kein Lohn — obwohl das Entgeltfortzahlungsgesetz genau das Gegenteil verlangt. Der Mitarbeiter soll durch den Feiertag keinen Cent verlieren.
Ein vergessener Feiertagslohn ist kein Komfortthema. Er ist ein nachträglich einforderbarer Lohnanspruch — und ein Vertrauensbruch gegenüber der Belegschaft, der sich schnell herumspricht. Genau deshalb darf die richtige Zahlung nicht davon abhängen, dass jemand am Monatsende daran denkt.
Das ist neu
Jetzt automatisch aus dem Arbeitsplan
LohnPulse erkennt den gesetzlichen Feiertag bundeslandgenau — nach dem Standort des Mitarbeiters — rechnet aus dem hinterlegten Arbeitsplan die ausgefallenen Stunden aus und setzt den Feiertagslohn automatisch an. Niemand muss daran denken oder Stunden nacherfassen.
Der Regelfall ist damit die richtige Zahlung — nicht das hoffentlich-nicht-vergessene Nachtragen. Die Höhe ergibt sich schlicht aus dem, was ohne den Feiertag gearbeitet worden wäre: die geplanten Stunden dieses Tages, multipliziert mit dem Stundenlohn.
Vorläufig, endgültig, immer nachvollziehbar
Vor dem Lohnlauf sehen Sie den Feiertagslohn als „vorläufig" ausgewiesen; sobald der Monat abgerechnet ist, steht er als „im Lohnlauf berücksichtigt" fest. So ist zu jedem Zeitpunkt klar, ob eine Position noch wandern kann oder bereits gebucht ist.
Für jede Position lässt sich der genaue Rechenweg aufklappen: welcher Feiertag, wie viele Stunden aus dem Arbeitsplan, mal welchem Stundenlohn. Und der Mitarbeiter sieht auf seiner eigenen Übersicht, dass er für den Feiertag bezahlt wird — ohne nachfragen zu müssen.
Zielgruppen
Für wen ist das?
HR & Lohnbüro
Handwerk, Bau, Gastro, Pflege, Lager — überall, wo im Stundenlohn gearbeitet wird, ist der Feiertagslohn jetzt der Regelfall statt der vergessene Sonderfall.
Steuerberater
Die Feiertagslöhne der Mandanten kommen korrekt und nachvollziehbar in die Lohnvorbereitung — kein Nachhaken, kein nachträglicher Anspruch.
Mitarbeitende
Auf der eigenen Übersicht wird sichtbar, dass der Feiertagslohn korrekt ankommt — mit dem Rechenweg dahinter.
Hinweis zum Umfang: Abgedeckt ist der Feiertagslohn nach § 2 EntgFG für ausgefallene Arbeit an gesetzlichen Feiertagen. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EntgFG) ist damit ausdrücklich nicht gemeint.
Was noch kommt — ehrlich gesagt
- In ArbeitBaulohn — bauspezifische Lohnabrechnung mit SOKA-BAU-Meldungen, Bauzuschlägen und Gewerke-Tarifen, automatisch aus den erfassten Zeiten.
- GeplantSchichtplanung — Schichten im Voraus planen, die Besetzung im Blick behalten und geplante Zeiten direkt in die Zeiterfassung überführen.
- GeplantSelf-Service & Onboarding für Mitarbeitende — neue Mitarbeitende füllen ihre Stammdaten selbst aus und erledigen ihr Onboarding in der App; Anträge, Dokumente und Zeiten laufen an einem Ort zusammen.
Wir schreiben hier nur auf, was wirklich gebaut wird — kein Marketing-Konjunktiv.
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